Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS in Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026

Auf einen Blick

Vorschrift
Nachteilsausgleich- und Notenschutzverordnung (2022)
Notenschutz in der Schulzeit
alle Schulstufen
Im Abitur
ja, zurückhaltende Gewichtung
Wer stellt LRS fest?
schulische LRS-Fachkraft

Vorschrift: Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz (NuNVO) vom 16.02.2022 und LRS-Erlass vom 15.03.2022. Im Juni 2026 wurde die Befristung der Verordnung aufgehoben, sie gilt also weiter.

Nachteilsausgleich: Zum Beispiel mehr Zeit, spezielle Hilfsmittel oder der Wechsel zwischen mündlicher und schriftlicher Form. Möglich auch ohne förmliche Feststellung. Kein Vermerk im Zeugnis.

Notenschutz: In Grundschule und Sekundarstufe I werden das Vorlesen und die Sprachrichtigkeit in Deutsch und Fremdsprachen nicht bewertet, mündliche Beiträge zählen stärker. Ab Jahrgang 3 bleibt die Rechtschreibung außerhalb des Rechtschreibunterrichts unberücksichtigt. In der Oberstufe wird die Sprachrichtigkeit zurückhaltend gewichtet, auch in der Abiturprüfung.

Zeugnis: Bei Notenschutz steht ein Vermerk im Zeugnis, ohne Nennung der Beeinträchtigung.

Feststellung und Antrag: Die Voraussetzungen sind genau festgelegt, unter anderem mindestens durchschnittliche Intelligenz und ausreichende Leistungen in den übrigen Kernfächern. Untersucht wird durch die schulische Fachkraft für LRS, alternativ zählt ein Gutachten einer Psychologin oder eines Kinder- und Jugendpsychiaters. Die Eltern stellen den Antrag, die Klassenkonferenz entscheidet.

Quellen: Nachrichtenblatt 03/2026 mit der Änderung der NuNVO · Nachrichtenblatt 03/2022 mit dem LRS-Erlass

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Regeln in den Nachbarländern: Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern

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Hinweis

Diese Übersicht fasst die Regeln der Bundesländer verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorschriften ändern sich regelmäßig, und Schulen haben oft Spielraum bei der Umsetzung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Auskunft Ihrer Schule. Stand dieser Seite: Oktober 2026.

Grundlage für alle Länder: Grundsätze der Kultusministerkonferenz zur Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben (2003, Fassung 2007)