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LRS Grundwissen

Nachteilsausgleich bei LRS: Was Ihrem Kind zusteht

Zeitzuschlag, Vorlesen, Notenschutz: Welche Maßnahmen es gibt, wie Sie den Antrag stellen und was bei einer Ablehnung hilft.

16. September 20268 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 16. September 2026
Nachteilsausgleich bei LRS: Was Ihrem Kind zusteht

Ein Kind mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche schreibt dasselbe Diktat wie alle anderen – nur braucht es dafür deutlich länger und macht trotz Übung mehr Fehler. Der Nachteilsausgleich bei LRS soll genau das ausgleichen: Er verändert nicht die Anforderungen, sondern die Bedingungen, unter denen Ihr Kind zeigen kann, was es gelernt hat. In der Praxis wissen viele Eltern allerdings nicht, was ihnen zusteht und wie sie es bekommen. Dieser Artikel ordnet das ein.

Was ein Nachteilsausgleich ist – und was nicht

Ein Nachteilsausgleich verschafft Ihrem Kind keine Vorteile und keine geschenkten Noten. Er sorgt dafür, dass eine Schwäche beim Lesen und Schreiben das Ergebnis in Fächern nicht verzerrt, in denen es eigentlich um etwas anderes geht – etwa um Sachwissen in Biologie oder um Rechenwege in Mathematik.

Übliche Maßnahmen sind:

  • mehr Zeit bei Klassenarbeiten, häufig 25 Prozent
  • Aufgabenstellungen, die zusätzlich vorgelesen werden
  • größere Schrift, mehr Zeilenabstand, weniger Text pro Blatt
  • Hilfsmittel wie Wörterbuch, Lineal als Leselineal oder Laptop
  • mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise
  • ein ruhiger Raum ohne Ablenkung

Davon zu unterscheiden ist der Notenschutz: Dabei wird die Rechtschreibleistung zurückhaltender gewichtet oder nicht benotet. Notenschutz greift stärker in die Bewertung ein, wird oft im Zeugnis vermerkt und ist in vielen Bundesländern an strengere Voraussetzungen geknüpft als der reine Nachteilsausgleich.

Warum die Begriffe Legasthenie und LRS dabei eine Rolle spielen, erklärt unser Artikel zum Unterschied zwischen Legasthenie und LRS – für die Schule kann die Formulierung in der Diagnose entscheidend sein.

Bildung ist Ländersache – und das merkt man hier besonders

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Jedes Bundesland hat einen eigenen Erlass oder eine eigene Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, und die Unterschiede sind erheblich: Mal genügt die Feststellung der Schule, mal wird eine schulpsychologische oder kinderpsychiatrische Diagnostik verlangt. Auch bis in welche Klassenstufe die Regelungen gelten und ob sie im Abitur noch greifen, ist unterschiedlich.

Lassen Sie sich deshalb von niemandem mit einer Pauschalauskunft abspeisen. Suchen Sie den gültigen Erlass Ihres Bundeslandes – er steht auf den Seiten des zuständigen Kultusministeriums – und lesen Sie nach, welche Nachweise dort tatsächlich gefordert werden. Wer den Wortlaut kennt, argumentiert im Schulgespräch deutlich souveräner.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

1. Belege sammeln. Nützlich sind die schriftliche Diagnostik (kinderärztlich, schulpsychologisch oder aus einer Praxis für Lerntherapie), Klassenarbeiten mit auffälligem Fehlerbild und eine kurze eigene Notiz darüber, wie lange Ihr Kind zu Hause für schriftliche Aufgaben braucht.

2. Das Gespräch mit der Klassenlehrkraft suchen. Fragen Sie nicht nach Mitleid, sondern nach konkreten Maßnahmen. Ein Satz wie "Mein Kind braucht rund ein Drittel länger; kann es diese Zeit bei Arbeiten bekommen?" führt weiter als eine allgemeine Schilderung.

3. Den Antrag schriftlich stellen. Richten Sie ihn an die Schulleitung, nennen Sie die Diagnose, legen Sie die Unterlagen bei und schlagen Sie konkrete Maßnahmen vor. Heben Sie eine Kopie auf.

4. Die Entscheidung dokumentieren lassen. In der Regel beschließt die Klassenkonferenz. Bitten Sie darum, dass die vereinbarten Maßnahmen schriftlich festgehalten werden – sonst beginnt die Diskussion beim nächsten Lehrerwechsel von vorn.

5. Jährlich überprüfen. Nachteilsausgleiche werden meistens befristet gewährt. Setzen Sie sich zu Beginn jedes Schuljahres eine Erinnerung.

Wenn die Schule ablehnt

Das kommt vor, und nicht immer aus bösem Willen – häufig fehlt schlicht die Kenntnis der Vorschriften. Bleiben Sie in diesem Fall sachlich und beziehen Sie sich auf den Erlass Ihres Bundeslandes. Bitten Sie um eine schriftliche Begründung der Ablehnung; allein diese Bitte verändert oft schon den Ton des Gesprächs.

Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an die Schulaufsicht oder das Staatliche Schulamt. Unterstützung finden Sie außerdem beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) und seinen Landesverbänden, die sich mit den Regelungen vor Ort auskennen und Eltern beraten.

Was der Nachteilsausgleich nicht leisten kann

So wichtig er ist – er verbessert die Lesefähigkeit Ihres Kindes um keinen Deut. Mehr Zeit in der Arbeit hilft in der Arbeit; gelesen wird danach immer noch mühsam. Ein Nachteilsausgleich ist deshalb immer nur die eine Hälfte. Die andere ist das regelmäßige, gezielte Training auf dem Niveau, auf dem Ihr Kind tatsächlich steht.

Dafür braucht es keine langen Sitzungen: 10 bis 15 Minuten an fünf Tagen in der Woche bringen mehr als eine Stunde am Wochenende. Wie Sie diese Routine ohne Streit in den Alltag bekommen, beschreibt unser Praxisleitfaden zur LRS-Förderung zu Hause. Und wenn das tägliche Üben in der Familie regelmäßig eskaliert, kann die Legaro App für Kinder mit Legasthenie diesen Teil übernehmen: Sie passt die Aufgaben automatisch an, hält die Einheiten kurz und zeigt Ihnen den Fortschritt im Elternbereich.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Braucht es zwingend eine ärztliche Diagnose? In manchen Bundesländern genügt die Feststellung durch die Schule, in anderen wird eine fachliche Diagnostik verlangt. Ein schriftlicher Befund erleichtert das Verfahren aber in jedem Fall.

Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis? Der reine Nachteilsausgleich in der Regel nicht. Notenschutz wird dagegen in vielen Ländern vermerkt – fragen Sie vorab nach, wenn Ihnen das wichtig ist.

Gilt er auch in Abschlussprüfungen? Häufig ja, aber mit eigenen Voraussetzungen und Fristen. Klären Sie das mindestens ein Schuljahr vorher mit der Schule.

Und wenn wir noch gar nicht wissen, ob es LRS ist? Dann ist das der erste Schritt. Unser kostenloser LRS-Test für Eltern gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung, mit der Sie ins Gespräch mit Kinderärztin oder Schule gehen können.

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